⚠ Die Modulschranke im Studiengang Bachelor WiWi entfällt.

Bis vor kurzem galt die Regelung: „Um zu den Modulabschlussprüfungen im Studienabschnitt 2 „Wahlpflichtbereich“ zugelassen zu werden, müssen die Modulabschlussprüfungen in mindestens sechs Modulen des Studienabschnitts 1 „Pflichtbereich“ bestanden worden sein.

Mit der jüngsten Reform des Studiengangs wurde diese Regelung abgeschafft, um mehr Flexibilität im Studium zu ermöglichen.

Dennoch solltet ihr die Pflichtmodule vorrangig behandeln, da für die Anmeldung zur Seminararbeit nach wie vor die Mindestvoraussetzung gilt: „Der erfolgreiche Abschluss von sechs Pflichtmodulen und einem Wahlpflichtmodul“. Beachtet dies bitte bei der Belegung, auch mit Blick auf das Modul überfachliche Kompetenz, welches relativ früh im Studienplan verankert wurde (der Studienplan ist eine unverbindliche Empfehlung).

Falls ihr keine entsprechenden Leistungen anrechnen lassen könnt, ist es unter Umständen ratsam, mit Blick auf die Erfüllung der obigen Voraussetzung, die Bearbeitung eines Pflichtmoduls oder eines Wahlpflichtmoduls unserer Fakultät vorzuziehen.