Wichtige Änderung in den Studiengängen der Fakultät WiWi

§ 11 (2) „Voraussetzung für die Zulassung zu den […] Modulabschlussprüfungen ist der Nachweis, dass die Kandidatin/der Kandidat das entsprechende Modul in dem Semester der Prüfungsteilnahme ordnungsgemäß belegt […] hat.“

Das bedeutet, dass das jeweilige Modul im Semester der Belegung und in den maximal vier Folgesemestern der kostenlosen Wiederholung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Möchte man die Klausur erst danach schreiben, ist eine kostenpflichtige Neubelegung erforderlich. Die Regelung mit den EA bleibt hiervon unberührt: Einmal erlangt, bleibt die Klausurzulassung für das jeweilige Modul dauerhaft bestehen. Die Änderung betrifft alle Module der Fakultät WiWi. Es handelt sich hierbei um eine Anpassung an das Verfahren der übrigen Fakultäten.

Die studentischen Mitglieder des Studienbeirats WiWi konnten sich erfolgreich für eine Kulanzfrist einsetzen. Somit findet diese Regelung im Wintersemester 2025/26 noch keine Anwendung. Das heißt, ihr habt im Wintersemester die Möglichkeit, aufgeschobene Module ohne Mehrkosten zu absolvieren. Versucht euch in diesem Semester also nach Möglichkeit auf diese Module zu konzentrieren. In besonderen Härtefällen könnt ihr euch auch an die Mitglieder des Fachschaftsrates WiWi oder direkt an die Leitung des Prüfungsamtes WiWi wenden.