Ab Wintersemester 2024/25 wird mit dem „Flexibilitätssemester“ Studierenden die Möglichkeit gewährt, flexibel, ohne Angabe von Gründen über die gesetzlich vorgesehene Förderungshöchstdauer oder die bereits verlängerte Förderungsdauer hinaus ein weiteres Semester lang BAföG-Förderung zu beziehen.
Weitere Infos unter: www.bafög.de