Reform des Bachelorstudiengangs WiWi

(der Fachschaftsrat WiWi hatte im März 2024 berichtet, nun nach erfolgter Einführung eine ausführlichere Information zu den einzelnen Neuerungen)

Es können zwei Seminare absolviert werden. Es wird somit nicht mehr zwischen Wahlpflicht- und Pflichtseminar unterschieden. Das zweite Seminar kann durch ein Wahlpflichtmodul oder durch das Forschungssemester ersetzt werden.

Modul Überfachliche Kompetenz: Ein Wahlpflichtmodul kann durch das Modul „Überfachliche Kompetenz“ ersetzt werden. Hierfür können Module anderer Fakultäten absolviert werden, die im Rahmen des Akademiestudiums an der FernUni angeboten werden. Es können aber auch Leistungen anderer Hochschulen und Berufsakademien (auch aus anderen Fachbereichen als WiWi) im Umfang von 10 ECTS angerechnet werden. Die Anerkennung dieser Leistungen erfolgt ohne Note. Dabei kann es sich um mehrere Teilleistungen handeln, die in der Summe mindestens 10 ECTS betragen. Wichtig ist, dass es sich um ein Zertifikat mit dem Ausweis von ECTS-Punkten handelt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können auch Sprachprüfungen anerkannt werden oder beispielsweise das Hauptfach „Blockflöte” (im Rahmen eines Musikstudiums, als Extrembeispiel). Im Bachelorzeugnis steht dann nicht „Blockflöte”, sondern nur die Modulbezeichnung „Überfachliche Kompetenz” mit dem Ausweis von 10 ECTS-Punkten und ohne Note. Ausbildungen und berufliche Praxiserfahrungen können nicht eingebracht werden. Die Anerkennung erfolgt unter „Mein Studium an der Fakultät WiWi” -> „Anerkennung”.

Stärkere Gewichtung der Abschlussarbeit: Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu einem Viertel aus der Durchschnittsnote in den Pflichtmodulen und zu drei Vierteln aus dem mit ECTS-Punkten gewichteten Durchschnitt der restlichen Leistungen (Wahlpflichtmodule, Seminar- und Bachelorarbeit usw.), wobei die Note der Bachelorarbeit doppelt gewichtet wird. Nach der früheren Berechnung wird die Bachelorarbeit einfach gewichtet und die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 20 % aus der Durchschnittsnote in den Pflichtmodulen.

Kulanzregelung: Studierende, die ihr Studium zum Sommersemester 2025 oder früher aufgenommen haben, können nach der alten Prüfungsordnung studieren oder auch von den Neuerungen profitieren. Es kann von einzelnen Neuerungen oder auch von allen Neuerungen Gebrauch gemacht werden. Für Studierende, die das Studium zum Wintersemester 2025/26 aufgenommen haben, gelten die neuen Regelungen und somit kein Wahlrecht.

Die Mitglieder des Fachschaftsrat WiWi begrüßen die Neuerungen und empfehlen, von Ihnen Gebrauch zu machen. In den kommenden Semestern sollen weitere Neuerungen folgen, die die Studierbarkeit verbessern werden. Auch sei an dieser Stelle auf die neuen Bonuspunkte-Regelungen in den Modulen Einführung WiWi und Externes Rechnungswesen verwiesen.